AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines und Leistungsgegenstand

    • Carolin Kanthak (im folgenden Dienstleister genannt), erstellt für die Kundin/den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf ihre/seine Bedürfnisse zugeschnittenes Trainingskonzept und/oder Ernährunsgpläne und bietet darauf basierend individuelle Einzel- und Gruppentrainings sowie Beratungen für Unternehmen, Privatpersonen und Vereine an.
    • Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
    • Kunden im Sinne von §1.2 sind Privatpersonen und Unternehmen.
    • Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen als Personaltrainer. Der Dienstleister schuldet keinen konkreten Erfolg.

§2 Leistungsumfang

2.1 Die Dauer der Trainingseinheiten (TE), Kurse und Beratungen beträgt zwischen 30-90 Minuten.

2.2 Art, Umfang, Dauer und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden vorab abgesprochen bzw. sind bei Kursen ausgeschrieben.

 

§3 Ablauf und Obliegenheiten des Kunden

3.1 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem Gesundheits-Check durch den Dienstleister und unterschriebener Haftungsausschlusserklärung möglich. Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand sind wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und vollständig vom Kunden zu beantworten.

3.2 Sporttauglichkeit: Grundsätzlich versichert der Kunde sportgesund zu sein und ihm keine Umstände (Krankheiten, Verletzungen, Medikamenteneinnahme) bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten.

3.3 Ärztlicher Gesundheitscheck: Unabhängig von dem durch den Dienstleister zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des Dienstleisters bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit dem Dienstleister persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes dem Dienstleister umgehend und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Damit gemeint sind in jeglicher Art auftretende körperliche Beschwerden, sowie plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.

 

§4 Termine, Absagen, Nichterscheinen

4.1 Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung. Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich.

4.2 Trainingszeiten: Montag- Freitag 7-22Uhr, Samstag 8- 17Uhr. Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.

4.3 Terminabsagen:

  1. a) Eine Personal – Trainingseinheit kann bis 24h vor ihrem ursprünglichen geplanten Beginn von beiden Seiten verschoben werden. Die Mitteilung muss schriftlich (z.B. per Email, SMS/WhatsApp) erfolgen. Der Termin wird nachgeholt.
  2. b) Bei einer Absage des Kunden innerhalb von 24h, ist der volle vereinbarte Preis zu bezahlen, es sei denn, es handelt sich nachweislich um eine krankheitsbedingte Verhinderung. Dann wird der Termin nachgeholt.
  3. c) Bei unentschuldigtem Nichterscheinen ist der volle Preis zu bezahlen.
  4. d) Outdoor-Functional-Training: Eine gebuchte TE kann bis zu 3h vor ihrem geplanten Beginn per Benachrichtigung an den Dienstleister (Email, Telefon, Website) abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb dieser 3h wird das gebuchte Ticket für die betroffene TE verbraucht. Bei einer einzelnen Buchung werden die Kosten der abgesagten TE vollständig vom Kunden getragen.

4.4 Schlechtwetter: Bei Vereinbarung von Außenterminen behält sich der Dienstleister vor, diese wegen schlechten Wetters auch kurzfristig abzusagen. Im Falle einer Absage besteht die Leistungspflicht des Dienstleisters fort: der Termin wird folglich nachgeholt. Termine für die Outdoor- Gruppenkurse können nicht nachgeholt werden.

 

§5 Vergütung, Spezifische Kosten, und Fälligkeiten

5.1 Ein erstes Kennenlerngespräch ist für den Kunden kostenfrei. Alle weiteren Leistungen sind auf der Grundlage der aktuellen Preisliste kostenpflichtig.

5.2 Der Preis für die einzelnen Trainings bzw. Kurse ergibt sich aus der aktuellen Preisliste oder bei Kursen aus der jeweiligen Ausschreibung.

5.3 Der Kunde erhält eine monatliche Rechnung über die in diesen Monat angefallenen Leistungen. Bei Buchung eines Pakets ist der gesamte Paketpreis vorab zu bezahlen. Der Preis ist innerhalb 14 Tage nach Erhalt auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

5.4 Die Zahlung des Rechnungsbetrags muss per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Der Preis für das Outdoor- Training kann auch bar bezahlt werden, der Kunde erhält dann eine Quittung.

5.5 Werden aufgrund von Trainingszielen und -wünschen des Kunden Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeträge im Fitnessstudio, Platzgebühren oder ähnliches erforderlich, sind die Kosten vom Kunden zu übernehmen.

5.6 Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut, Heilpraktiker, Osteopath, Ernährungs- oder andere Gesundheitsberater, gelten die Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Kooperationspartners.

5.7 Ist eine Reisebegleitung erwünscht, so sind die Kosten der Reise (Spesen, Übernachtungen) vom Kunden zu übernehmen. Außerdem wird ein pauschales Honorar für die Reise vereinbart, welches sich nach Ort und Aufenthaltsdauer richtet.

5.8 Sofern die Einfachstrecke 10km nicht überschreitet, sind die Fahrtkosten im Honorar inbegriffen. Bei einer Anfahrt von über 10km Einfachentfernung (vom Unternehmensstandort ausgehend) werden 0,50€ pro gefahrenen Kilometer berechnet.

 

§6 Haftung

6.1 Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters verursacht wurden.

6.2 Der Dienstleister haftet weder für Schäden, die der Kunde aufgrund einer Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet noch für Schäden, die aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben zu aktuellen Beschwerden oder Erkrankungen entstehen oder für selbstverschuldete Unfälle.

6.3 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen zu genügen.

 

§7 Geheimhaltung

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vom Dienstleister Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

8.2 Der Dienstleister hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

§8 Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt entweder die gesetzliche Vorschrift oder – bei Fehlen einer solchen Vorschrift- eine Regelung, die die Parteien nach Treu und Glauben zulässigerweise getroffen hätten, wenn Ihnen die Nichtigkeit bekannt gewesen wäre.